Sie können für die Hippotherapie-K® eine Langzeitverordung für Kinder mit Cerebralparese GG 390 und mit Trisomie 21 GG 489 bei der IV beantragen und bei Erwachsenen mit MS bei der Krankenkasse. Die Verfügung ist dann bei jedem anerkannten Hippotherapeuten in der Schweiz gültig.
Für Patienten mit anderen neurologischen Diagnosen muss mit den Versicherungen im Einzelfall abgeklärt werden, ob sie die Kosten übernehmen. Bei Fragen kontaktieren Sie mich bitte per Mail.